Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Wittislingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen

    Online-Dienst

    Wasserzählerkarte online

    ID: L100042_92693.-116367

    Beschreibung

    Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

    Online erledigen

    • Wasserzählerkarte online
      Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 6

    89426 Wittislingen

    Postfachadresse

    Postfach 49

    89424 Wittislingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: zentrale@vg-wittislingen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34551697832Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9076 9509-0

    Fax: +49 9076 9509-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Wittislingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English