Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (097720177000): Ergänzung: Markt Meitingen
Verbraucher, die an das Wasserwerk Meitingen (Ortsteile Erlingen, Herbertshofen, Langenreichen und Meitingen) angeschlossen sind, können mithilfe des hier verfügbaren Online-Verfahrens ihren Wasserzählerstand online melden.
Bitte beachten Sie, dass die Ortsteile Ostendorf und Waltershofen zum Zweckverband der Wasserversorgung der Schmuttergruppe gehören. Falls Sie in diesen Ortsteilen wohnhaft sind, nutzen Sie zur Wasserzählerstandsmeldung das Onlineformular der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf.
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Wasserwerk
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßstraße 7
86405 Meitingen
Kontakt
E-Mail: t.braunmiller@markt-meitingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5663431371507Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (097720177000): Ergänzung: Markt Meitingen
Fachlich freigegeben durch Markt Meitingen am 15.02.2024