Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Sonstiges (097720167000): Ergänzung: Gemeinde Kutzenhausen

    Online-Dienst

    Wasserzählerablesung

    ID: L100042_184917.-167062

    Beschreibung

    Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Online erledigen

    • Wasserzählerablesung
      Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kutzenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 10

    86500 Kutzenhausen

    Postanschrift

    Schulstr. 10

    86500 Kutzenhausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kutzenhausen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61663785621Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61663785621Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8238 9601-0

    Fax: +49 8238 9601-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (097720167000): Ergänzung: Gemeinde Kutzenhausen

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Kutzenhausen am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English