Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Kirchheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 29
97268 Kirchheim
Kontakt
E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29996290800Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9366 9061-0
Fax: +49 9366 9061-60
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Kirchheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim am 08.11.2024