Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Giebelstadt (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt

    Online-Dienst

    Wasserzählerablesung

    ID: L100042_179354.-166973

    Beschreibung

    Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Online erledigen

    • Wasserzählerablesung
      Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    97232 Giebelstadt

    Postfachadresse

    Postfach 27

    97231 Giebelstadt

    Kontakt

    E-Mail: info@giebelstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41440771792Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9334 808-0

    Fax: +49 9334 808-41

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Giebelstadt (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English