Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (096790143000): Ergänzung: Gemeinde Hausen b.Würzburg
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können die Ablesung Ihres Wasserzählers online durchführen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Hausen b.Würzburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hausen-wzbg.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/03441737584Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9367 9067-0
Fax: +49 9367 9067-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (096790143000): Ergänzung: Gemeinde Hausen b.Würzburg
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Hausen b.Würzburg am 08.02.2025