Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Burgsinn (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Burgweg 1
97775 Burgsinn
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/304304253627Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9356 9910-0
Fax: +49 9356 9910-10
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Burgsinn (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn am 08.11.2024