Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Kleinwallstadt (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können die Ablesung Ihres Wasserzählers online durchführen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 40
63835 Kleinwallstadt
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: vgem@kleinwallstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30662952801Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6022 2206-0
Fax: +49 6022 2206-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Kleinwallstadt (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt am 08.02.2025