Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Euerdorf (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 202 - Kassenverwaltung, Vollstreckung, Verbrauchsgebühren
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Öffnungszeiten
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/826848334874Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9704 9131-34
Fax: +49 9704 9131-50
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Euerdorf (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf am 08.11.2024