Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Altmühltal (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal

    Online-Dienst

    Zählerstandserfassung

    ID: L100042_195245.-168126

    Beschreibung

    Erfassen und übermitteln Sie Ihren Zählerstand online.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal - Sachgebiet 21 / Kasse, Liegenschaften, Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 37

    91802 Meinheim

    Postanschrift

    Hauptstraße 37

    91802 Meinheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: finanzverwaltung@vgem-altmuehltal.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8814539091514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9146 94294-0

    Fax: +49 9146 94294-49

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Altmühltal (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English