Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (095740154000): Ergänzung: Gemeinde Rückersdorf
Online-Dienst
Zählerstandserfassung Wasserzähler
Beschreibung
Online erledigen
- Zählerstandserfassung WasserzählerHier können die Zählerstandsdaten der Wasserzähler online erfasst werden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Rückersdorf - Kasse
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 20
90607 Rückersdorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kasse@rueckersdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/450295531815Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 57054-0
Fax: +49 911 57054-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (095740154000): Ergänzung: Gemeinde Rückersdorf
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Rückersdorf am 11.03.2024