Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
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Wasserzählerablesung
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- WasserzählerablesungSie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lange Straße 2
91086 Aurachtal
Kontakt
E-Mail: vg@aurachtal.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84440820781Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9132 775-0
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Internet
Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 18
91315 Höchstadt a.d.Aisch
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-hoechstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60885196796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9193 629-0
Fax: +49 9193 629-55
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.08.2023