Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
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Wasserzählerkarte online (Gemeinde Tschirn)
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- Wasserzählerkarte online (Gemeinde Tschirn)Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.
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Wasserzählerkarte online (Stadt Teuschnitz)
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 65
96356 Teuschnitz
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: mail@vgem-teuschnitz.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=29885063825Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29885063825Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9268 972-0
Fax: +49 9268 972-26
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.08.2023