Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Lisberg (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Lisberg
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 22, Kasse
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Schloß 6
96170 Lisberg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochs nach Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kasse@vg-lisberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/200623962921Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9549 9897-55
Fax: +49 9549 9897-70
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Lisberg (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Lisberg
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Lisberg am 24.09.2024