Trinkwassergebühr FestsetzungOnline erledigen

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienst

    Wasserzählerablesung

    ID: L100042_176009.-166877

    Beschreibung

    Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Baunach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bamberger Str. 1

    96148 Baunach

    Postanschrift

    Bamberger Str. 1

    96148 Baunach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-baunach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/01885259783Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9544 299-0

    Fax: +49 9544 299-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English