Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienst

    Wasserzählerablesung

    ID: L100042_183845.-167076

    Beschreibung

    Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Online erledigen

    • Wasserzählerablesung
      Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Litzendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Knock 6

    96123 Litzendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1141

    96121 Litzendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@litzendorf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=83774858629Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83774858629Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9505 9440-0

    Fax: +49 9505 9440-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English