Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Litzendorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1141
96121 Litzendorf
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Di 07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@litzendorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=83774858629Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83774858629Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9505 9440-0
Fax: +49 9505 9440-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.08.2023