Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

    Online-Dienst

    Wasserzählerstand melden (Online-Verfahren)

    ID: L100042_29693.-64750

    Beschreibung

    Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Viktor-Koch-Str. 4

    92521 Schwarzenfeld

    Postfachadresse

    Postfach 40

    92515 Schwarzenfeld

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@schwarzenfeld.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43996192821Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43996192821Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9435 309-0

    Fax: +49 9435 309-227

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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