Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Alteglofsheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können die Ablesung Ihres Wasserzählers online durchführen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
93087 Alteglofsheim
Kontakt
E-Mail: info@vg-alteglofsheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66996381780Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9453 931-0
Fax: +49 9453 931-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Alteglofsheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim am 08.02.2025