Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Kirchenthumbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 18
91281 Kirchenthumbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-kirchenthumbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13218513800Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9647 9200-0
Fax: +49 9647 9200-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Kirchenthumbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach am 18.11.2024