Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (093710150000): Ergänzung: Stadt Schnaittenbach
Online-Dienst
Wasserzählerablesung
Beschreibung
Online erledigen
- WasserzählerablesungSie können die Ablesung Ihres Wasserzählers online durchführen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Schnaittenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rosenbühlstr. 1
92253 Schnaittenbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadt@schnaittenbach.de
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Telefon Festnetz: +49 9622 7025-0
Fax: +49 9622 7025-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (093710150000): Ergänzung: Stadt Schnaittenbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Schnaittenbach am 08.02.2025