Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (092770142000): Ergänzung: Gemeinde Roßbach
Online-Dienst
Wasserzählerkarte online
Beschreibung
Online erledigen
- Wasserzählerkarte onlineHier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Roßbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Münchsdorfer Str. 27
94439 Roßbach
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@gemeinde-rossbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47218975700Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47218975700Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8547 9618-0
Fax: +49 8547 9618-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (092770142000): Ergänzung: Gemeinde Roßbach
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Roßbach am 28.11.2024