Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Sonstiges (092750135000): Ergänzung: Gemeinde Neukirchen vorm Wald

    Online-Dienst

    Wasserzählerablesung

    ID: L100042_183547.-167109

    Beschreibung

    Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

    Online erledigen

    • Wasserzählerablesung
      Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neukirchen vorm Wald - Steueramt und Sekretariat

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenweg 2

    94154 Neukirchen vorm Wald

    Postanschrift

    Kirchenweg 2

    94154 Neukirchen vorm Wald

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nachmittags nur nach Vereinbarung.

    Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0727650577514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8504 9152-0

    Fax: +49 8504 9152-30

    Internet

    Sprachversion

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    Gemeinde Neukirchen vorm Wald

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    Kirchenweg 2

    94154 Neukirchen vorm Wald

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    Kirchenweg 2

    94154 Neukirchen vorm Wald

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nachmittags nur nach Vereinbarung.

    Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.

    Kontakt

    E-Mail: info@neukirchen-vorm-wald.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50108077654Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8504 9152-0

    Fax: +49 8504 9152-30

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (092750135000): Ergänzung: Gemeinde Neukirchen vorm Wald

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Neukirchen vorm Wald am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English