Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Gerzen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

    Online-Dienst

    Wasserzählerkarte online

    ID: L100042_92285.-116260

    Beschreibung

    Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

    Online erledigen

    • Wasserzählerkarte online
      Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    84175 Gerzen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    84175 Gerzen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:15 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:15 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:15 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:15 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:15 Uhr - 12:30 Uhr


    Außerhalb der Geschäftszeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@gerzen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07885217792Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07885217792Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8744 9604-0

    Fax: +49 8744 9604-620

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Gerzen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Gerzen am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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