Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Reichertshofen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen
Online-Dienst
Wasserzählerkarte online
Beschreibung
Online erledigen
- Wasserzählerkarte onlineHier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßgasse 5
85084 Reichertshofen
Kontakt
E-Mail: vorzimmer.bgm@reichertshofen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57440659816Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57440659816Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8453 512-0
Fax: +49 8453 512-60
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Reichertshofen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen am 28.11.2024