Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (091860149000): Ergänzung: Gemeinde Rohrbach
Online-Dienst
Wasserzählerkarte online
Beschreibung
Online erledigen
- Wasserzählerkarte onlineHier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Rohrbach - Gebührenamt (Kanal und Wasser)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hofmarkstraße 2
85296 Rohrbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kasse@rohrbach-ilm.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1839877847503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8442 9670-0
Fax: +49 8442 9670-34
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (091860149000): Ergänzung: Gemeinde Rohrbach
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Rohrbach am 20.12.2024