Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Sonstiges (091800125000): Ergänzung: Gemeinde Oberammergau

    Online-Dienst

    Wasserzählerkarte online

    ID: L100042_81132.-64713

    Beschreibung

    Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

    Online erledigen

    • Wasserzählerkarte online
      Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Oberammergau - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Thoma-Str. 10

    82487 Oberammergau

    Postfachadresse

    Postfach 20

    82482 Oberammergau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kaemmerei@gemeinde-oberammergau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1035879275500Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8822 32-232

    Fax: +49 8822 32-233

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (091800125000): Ergänzung: Gemeinde Oberammergau

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Oberammergau am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English