Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Sonstiges (091760129000): Ergänzung: Gemeinde Großmehring

    Online-Dienst

    Wasserzählerkarte online

    ID: L100042_92341.-116264

    Beschreibung

    Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

    Online erledigen

    • Wasserzählerkarte online
      Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Großmehring - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 10

    85098 Großmehring

    Postfachadresse

    Postfach 9

    85096 Großmehring

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0037982088518Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8407 9294-0

    Fax: +49 8407 9294-10

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (091760129000): Ergänzung: Gemeinde Großmehring

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Großmehring am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English