Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Aßling (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Online-Dienst
Wasserzählerkarte online
Beschreibung
Online erledigen
- Wasserzählerkarte onlineHier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1128
85615 Aßling
Kontakt
E-Mail: vg.assling@vg-assling.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50885266781Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50885266781Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8092 8194-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Aßling (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Aßling am 07.03.2025