Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Landratsamt Augsburg
Online-Dienst
Nutzungsantrag Liegenschaften
Beschreibung
Online erledigen
- Nutzungsantrag LiegenschaftenDie Räumlichkeiten des Landkreises können Vereinen und sonstige Vereinigungen gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie das die Nutzung für private oder gewerbliche Veranstaltungen nicht möglich ist.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Augsburg (LRA A)
Adresse
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86136 Augsburg
Kontakt
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Landratsamt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Augsburg am 16.07.2024