Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

    Beschreibung

    Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

    Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.

    Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Landratsamt Augsburg

    Online-Dienst

    Nutzungsantrag Liegenschaften

    ID: L100042_199967.-170784

    Beschreibung

    Die Räumlichkeiten des Landkreises können Vereinen und sonstige Vereinigungen gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie das die Nutzung für private oder gewerbliche Veranstaltungen nicht möglich ist.

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    • Nutzungsantrag Liegenschaften
      Die Räumlichkeiten des Landkreises können Vereinen und sonstige Vereinigungen gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie das die Nutzung für private oder gewerbliche Veranstaltungen nicht möglich ist.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Augsburg (LRA A)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenplatz 4

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    86136 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=77442619393Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77442619393Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 3102-0

    Fax: +49 821 3102-2209

    Internet

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Landratsamt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Augsburg am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English