Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

    Beschreibung

    Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

    Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.

    Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.

    Hinweise für Nürnberger Land: Ergänzung: Landratsamt Nürnberger Land

    Online-Dienst

    Sport / Vereine - Überlassung von Sportstätten des Landkreises Nürnberger Land

    ID: L100042_74091.-99923

    Beschreibung

    Dieser Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit die Überlassung von Sportstätten des Landkreises für eine Veranstaltung oder zur Dauerbelegung zu beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nürnberger Land (LRA LAU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldluststr. 1

    91207 Lauf a.d.Pegnitz

    Postanschrift

    91205 Lauf a.d.Pegnitz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@nuernberger-land.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=29664709422Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29664709422Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9123 950-0

    Fax: +49 9123 950-8009

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    Landratsamt Nürnberger Land - SG 53 - Hochbau und Gebäudemanagement (LRA LAU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldluststr. 1

    91207 Lauf a.d.Pegnitz

    Postanschrift

    91205 Lauf a.d.Pegnitz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/345301516686Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9123 950-0

    Fax: +49 9123 950-8009

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Nürnberger Land: Ergänzung: Landratsamt Nürnberger Land

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Nürnberger Land am 19.02.2024

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