Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Online-Dienste
Buchungsanfrage für Externe und Sonderveranstaltungen in städtischen Sporthallen
Beschreibung
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- Buchungsanfrage für Externe und Sonderveranstaltungen in städtischen SporthallenHier können Sie Sporthallen online anfragen. Kommunale Räumlichkeiten können auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen werden.
Vertrauensniveau
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Sporthallen - Online-Belegungsplan prüfen und verwalten
Beschreibung
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- Sporthallen - Online-Belegungsplan prüfen und verwaltenHier können Sie sich über Sporthallen der Stadt Ansbach informieren sowie Belegungspläne einsehen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ansbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadt@ansbach.de
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 05.03.2024