Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

    Beschreibung

    Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

    Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.

    Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.

    Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.

    Online-Dienst

    Buchungsplattform städtischer Sportstätten

    ID: L100042_148234.-144932

    Beschreibung

    Die Schulturnhallen in der Stadt Weiden sind primär dem Schulsport und dem schulischen Bedarf vorbehalten. Nachrangig haben eingetragene Sportvereine im Stadtverband für Leibesübungen mit Sitz in der Stadt die Möglichkeit, noch freie Zeiten für die Turnhallenbenutzung zu buchen.

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    • Buchungsplattform städtischer Sportstätten
      Die Schulturnhallen in der Stadt Weiden sind primär dem Schulsport und dem schulischen Bedarf vorbehalten. Nachrangig haben eingetragene Sportvereine im Stadtverband für Leibesübungen mit Sitz in der Stadt die Möglichkeit, noch freie Zeiten für die Turnhallenbenutzung zu buchen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Weiden i.d.OPf. - Schulabteilung

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    Dr.-Pfleger-Str. 15

    92637 Weiden i.d.OPf.

    Postanschrift

    Dr.-Pfleger-Str. 15

    92637 Weiden i.d.OPf.

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/251523928682Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.

    Fachlich freigegeben durch Stadt Weiden i.d.OPf. am 12.02.2024

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