Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.
Online-Dienst
Buchungsplattform städtischer Sportstätten
Beschreibung
Online erledigen
- Buchungsplattform städtischer SportstättenDie Schulturnhallen in der Stadt Weiden sind primär dem Schulsport und dem schulischen Bedarf vorbehalten. Nachrangig haben eingetragene Sportvereine im Stadtverband für Leibesübungen mit Sitz in der Stadt die Möglichkeit, noch freie Zeiten für die Turnhallenbenutzung zu buchen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Weiden i.d.OPf. - Schulabteilung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden i.d.OPf.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/251523928682Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 961 81-4006
Fax: +49 961 81-1019
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.
Fachlich freigegeben durch Stadt Weiden i.d.OPf. am 12.02.2024