Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Online-Dienst
Antrag auf Nutzung der Sportstätten in den Ferien
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Nutzung der Sportstätten in den FerienSie können die Nutzung der Sportstätten (Turnhallen und Lehrschwimmbecken) der Stadt Rosenheim in den Ferienzeiten online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Rosenheim - 402 - Sport und Freizeit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: schul-sportamt@rosenheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/387546776189Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-1421
Fax: +49 8031 365-2022
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
- Drittnutzungsrichtlinie für SportstättenRichtlinie der Stadt Rosenheim für Drittnutzung der Schulanlagen und schulischen Sportstätten
Fristen
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Kosten
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 30.07.2024