Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

    Beschreibung

    Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

    Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.

    Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Online-Dienst

    Antrag auf Nutzung der Sportstätten in den Ferien

    ID: L100042_137163.-136296

    Beschreibung

    Sie können die Nutzung der Sportstätten (Turnhallen und Lehrschwimmbecken) der Stadt Rosenheim in den Ferienzeiten online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim - 402 - Sport und Freizeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenbachstr. 8

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: schul-sportamt@rosenheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/387546776189Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-1421

    Fax: +49 8031 365-2022

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Fristen

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Die Anmeldung für Turnhallen muss spätestens eine Woche, die Anmeldung für das Lehrschwimmbecken muss mindestens zwei Wochen vor Ferienbeginn abgegeben werden.

    Kosten

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Für die Nutzung der Sportstätten können Kosten fällig werden, diese können Sie der Drittnutzungsrichtlinie entnehmen, die Sie weiter unter in der Rubrik "Rechtsgrundlagen" finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English