Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Online-Dienst
Sportstättennutzung - Antrag auf periodische oder terminliche Belegung
Beschreibung
Online erledigen
- Sportstättennutzung - Antrag auf periodische oder terminliche BelegungVereine bzw. Firmen haben hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Nutzung städtischer Sportstätten zu stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Amt für Sport und Freizeit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: sportamt@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2154019076438Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-1141
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 14.07.2023