Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

    Beschreibung

    Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

    Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.

    Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Online-Dienst

    Sportstättennutzung - Antrag auf periodische oder terminliche Belegung

    ID: L100042_137057.-136222

    Beschreibung

    Vereine bzw. Firmen haben hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Nutzung städtischer Sportstätten zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Amt für Sport und Freizeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 24

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    Rathausplatz 4

    85049 Ingolstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: sportamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2154019076438Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-1141

    Fax: +49 841 305-1146

    Internet

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 14.07.2023

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