Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung von Wasserbeiträgen

    Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS / WAS) sehen vor, dass Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit haben, ihr Grundstück an eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen, in der Regel (einmalige) Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip (jeder Eigentümer im Einrichtungsgebiet wird herangezogen) an der Finanzierung dieser Einrichtung.

    Die Höhe des Beitrages orientiert sich oft an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen; pro m2 solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/WAS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Verbreitet ist aber auch eine Beitragsbemessung anhand der Grundstücksfläche und der für das Grundstück nach Baurecht zulässigen Geschossfläche. Der Beitragssatz errechnet sich meist aus einer sog. Globalkalkulation. In ihr werden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.

    Im Zuge der Herstellung einer solchen öffentlichen Anlage besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, schon vor deren Fertigstellung von den Grundstückseigentümern sog. Vorauszahlungen zu verlangen, z. B. um die für die Baumaßnahmen erforderliche gemeindliche Kreditaufnahme zu verringern. Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung mit der Schlussabrechnung (endgültiger Herstellungsbeitrag) verrechnet.

    Anzumerken ist ebenfalls, dass eine Gemeinde auch nach der erstmaligen Herstellung einer Einrichtung sog. Verbesserungsbeiträge erheben kann, wenn sie etwa die schon seit langem bestehende Einrichtung modernisiert oder ertüchtigt hat.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Untersteinach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach

    Online-Dienst

    Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses

    ID: L100042_146958.-143996

    Beschreibung

    Hier können Sie den Ausbau eines Dachgeschosses erklären.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach - SG 11 - Bauamt, allgemeine Bauangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtsteinacher Str. 17

    95369 Untersteinach

    Postfachadresse

    Postfach 10

    95369 Untersteinach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6247539210514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9225 9515-0

    Fax: +49 9225 9515-30

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.07.2024

    Hinweise für Untersteinach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English