Wasserversorgung; Zahlung von Wasserbeiträgen
Beschreibung
Die Höhe des Beitrages orientiert sich oft an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen; pro m2 solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/WAS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Verbreitet ist aber auch eine Beitragsbemessung anhand der Grundstücksfläche und der für das Grundstück nach Baurecht zulässigen Geschossfläche. Der Beitragssatz errechnet sich meist aus einer sog. Globalkalkulation. In ihr werden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.
Im Zuge der Herstellung einer solchen öffentlichen Anlage besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, schon vor deren Fertigstellung von den Grundstückseigentümern sog. Vorauszahlungen zu verlangen, z. B. um die für die Baumaßnahmen erforderliche gemeindliche Kreditaufnahme zu verringern. Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung mit der Schlussabrechnung (endgültiger Herstellungsbeitrag) verrechnet.
Anzumerken ist ebenfalls, dass eine Gemeinde auch nach der erstmaligen Herstellung einer Einrichtung sog. Verbesserungsbeiträge erheben kann, wenn sie etwa die schon seit langem bestehende Einrichtung modernisiert oder ertüchtigt hat.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen - Kämmerei/ Bescheide
Adresse
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Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich in der Anlaufstelle Zangberg, Hofmark 8, am Montag von 15 bis 18 Uhr, in der Anlaufstelle Lohkirchen, Hauptstraße 6a, am Dienstag von 16 bis 18 Uhr und am Mittwoch in der Anlaufstelle Schönberg, Hauptstraße 4, von 16 bis 18 Uhr.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/832287957978Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8637 9884-0
Fax: +49 8637 9884-10
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.07.2024