Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung
Beschreibung
Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.
Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.
Beispiele:
- Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
- Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
- Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
- Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"
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Infothek Montag - Mittwoch: 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr Freitag 12:00 - 14:00 Uhr Im Breich Staatsangehörigkeitswesen, Sozialhilfe, Ausländer- und Asylrecht nur nach Terminvereinbarung. Terminvereinbarung: Wir wollen Ihnen gezielt helfen. Deshalb können Sie in vielen Bereichen Termine vereinbaren. Termine haben Vorrang und sind grundsätzlich bis 18:00 Uhr möglich.
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Gemeinde Breitengüßbach - Einwohnermeldewesen, Passwesen, Fundbüro
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96149 Breitengüßbach
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
extensive Dachbegrünung, Mehrwegwindel