Abfallgebühr FestsetzungOnline erledigen

    Abfallgebühren; Bezahlung

    Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

    Beschreibung

    Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.

    Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.

    Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.

    Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Online-Dienste

    Abfallgebühren - Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühren wegen Eigenkompostierung

    ID: L100042_93647.-117598

    Beschreibung

    Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit die Abfallgebühren zu senken, wenn sie mit diesem Antrag nachweisen können, dass sie eine eigene Kompostiereinrichtung verwenden um kompostierbare Haushaltsabfälle zu verwerten. Weiterhin verplichten sich die Antragstellenden zur ganzjährigen Verwendung der Kompstiereinrichtung und gewähren dem Landratsamt und/oder dessen Beauftragte Zutritt zu der Einrichtung.

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    • Abfallgebühren - Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühren wegen Eigenkompostierung

      Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit die Abfallgebühren zu senken, wenn sie mit diesem Antrag nachweisen können, dass sie eine eigene Kompostiereinrichtung verwenden um kompostierbare Haushaltsabfälle zu verwerten. Weiterhin verplichten sich die Antragstellenden zur ganzjährigen Verwendung der Kompstiereinrichtung und gewähren dem Landratsamt und/oder dessen Beauftragte Zutritt zu der Einrichtung.

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    Abfallgebühren - Widerruf der Verpflichtung zur Eigenkompostierung

    ID: L100042_95295.-117598

    Beschreibung

    Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt kompostierbare Abfälle zukünftig nicht mehr selbst kompostieren wollen. Die Zustimmung des Objekteigentümers ist erforderlich, eine entsprechende Zustimmungserklärung zum Widerruf kann für die antragstellende Person im Verlauf der Widerrufsbearbeitung erzeugt werden. Der Widerruf der Eigenkompostierung hat die Aufstellung einer Abfalltonne für kompostierbare Abfälle und die entsprechende Anpassung der Abfallgebühren zur Folge.

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    • Abfallgebühren - Widerruf der Verpflichtung zur Eigenkompostierung
      Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt kompostierbare Abfälle zukünftig nicht mehr selbst kompostieren wollen. Die Zustimmung des Objekteigentümers ist erforderlich, eine entsprechende Zustimmungserklärung zum Widerruf kann für die antragstellende Person im Verlauf der Widerrufsbearbeitung erzeugt werden. Der Widerruf der Eigenkompostierung hat die Aufstellung einer Abfalltonne für kompostierbare Abfälle und die entsprechende Anpassung der Abfallgebühren zur Folge.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Miltenberg (LRA MIL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstr. 2

    63897 Miltenberg

    Postfachadresse

    Postfach 1560

    63885 Miltenberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75998068416Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9371 501-0

    Fax: +49 9371 50179-270

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Fristen

    Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.

    Kosten

    Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024

    Stichwörter

    Müll, Müllgebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English