Abfallgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.
Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.
Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg
Online-Dienste
Abfallgebühren - Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühren wegen Eigenkompostierung
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit die Abfallgebühren zu senken, wenn sie mit diesem Antrag nachweisen können, dass sie eine eigene Kompostiereinrichtung verwenden um kompostierbare Haushaltsabfälle zu verwerten. Weiterhin verplichten sich die Antragstellenden zur ganzjährigen Verwendung der Kompstiereinrichtung und gewähren dem Landratsamt und/oder dessen Beauftragte Zutritt zu der Einrichtung.
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- Abfallgebühren - Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühren wegen Eigenkompostierung
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit die Abfallgebühren zu senken, wenn sie mit diesem Antrag nachweisen können, dass sie eine eigene Kompostiereinrichtung verwenden um kompostierbare Haushaltsabfälle zu verwerten. Weiterhin verplichten sich die Antragstellenden zur ganzjährigen Verwendung der Kompstiereinrichtung und gewähren dem Landratsamt und/oder dessen Beauftragte Zutritt zu der Einrichtung.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Abfallgebühren - Widerruf der Verpflichtung zur Eigenkompostierung
Beschreibung
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- Abfallgebühren - Widerruf der Verpflichtung zur EigenkompostierungVerwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt kompostierbare Abfälle zukünftig nicht mehr selbst kompostieren wollen. Die Zustimmung des Objekteigentümers ist erforderlich, eine entsprechende Zustimmungserklärung zum Widerruf kann für die antragstellende Person im Verlauf der Widerrufsbearbeitung erzeugt werden. Der Widerruf der Eigenkompostierung hat die Aufstellung einer Abfalltonne für kompostierbare Abfälle und die entsprechende Anpassung der Abfallgebühren zur Folge.
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Ansprechpartner
Landratsamt Miltenberg (LRA MIL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1560
63885 Miltenberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75998068416Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9371 501-0
Fax: +49 9371 50179-270
Internet
Voraussetzungen
Es werden Abfälle entsorgt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben.
Fristen
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.
Kosten
Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miltenberg am 03.07.2024
Stichwörter
Müll, Müllgebühren