Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren; Zahlung

    Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

    Beschreibung

    Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.

    Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.

    Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.

    Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Online-Dienste

    Abfallgebühren; Mitteilung über Eigentumswechsel

    ID: L100042_198379.-88945

    Beschreibung

    Hier können Sie ihren Eigentumswechsel bei Grundstücken und Immobilien mitteilen.

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    Abfallportal - Behälterbestand und Sperrgutaufträge online einsehen oder ändern

    ID: L100042_57786.-88945

    Beschreibung

    Hier können sich Grundstückseigentümer im Kundenportal einloggen, um ihren Behälterbestand und ihre Sperrgutaufträge einzusehen oder zu ändern. Die Login-Daten bestehen aus der Finanzadresse und einem individuellen Passwort, das Sie per Post erhalten haben.

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    Antrag auf Zuschuss für Gartenhäcksler

    ID: L100042_95315.-88945

    Beschreibung

    Sie können einen Zuschuss für Gartenhäcksler online beantragen.

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    Antrag auf Zuschuss für Kompostierbehälter

    ID: L100042_95325.-88945

    Beschreibung

    Dieser Antrag kann genutzt werden um einen Zuschuss für Kompostierbehälter zu beantragen.

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    Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln

    ID: L100042_95314.-88945

    Beschreibung

    Sie können einen Zuschuss für Mehrwegwindeln online beantragen.

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    Antrag auf Zuschuss für Restmüllsäcke (Inkontinenz und Stomaträger)

    ID: L100042_95313.-88945

    Beschreibung

    Sie können einen Zuschuss für weitere Restmüllsäcke (Inkontinenz und Stomaträger) online beantragen.

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    Antrag auf Zuschuss für Restmüllsäcke (Wickelkinder)

    ID: L100042_95311.-88945

    Beschreibung

    Sie können einen Zuschuss für weitere Restmüllsäcke für Wickelkinder online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Bayreuth - Haushalt und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 13

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 101052

    95410 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: steuerabteilung@stadt.bayreuth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7536442410483Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 25-0

    Fax: +49 921 25-1305

    Internet

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    Stadt Bayreuth - Stadtbauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bauhof 5

    95445 Bayreuth

    Postanschrift

    Am Bauhof 5

    95445 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: Stadtbauhof@stadt.bayreuth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7821664619483Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 25-0

    Fax: +49 921 25-1305

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Fristen

    Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.

    Kosten

    Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 09.08.2024

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 15.02.2024

    Stichwörter

    Müll, Müllgebühren

    Sprachversion

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