Abfallgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.
Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.
Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Pfaffenhofen a.d.Ilm: Ergänzung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
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Abfall: Gebührenbescheid ansehen
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- Abfall: Gebührenbescheid ansehenIhre Abfallentsorgungsgebührenbescheide ab dem Jahr 2020 können Sie hier online ansehen, herunterladen und ausdrucken. Um diesen Online-Service nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst mit Ihrem persönlichen Zugang (Benutzer-ID und Kennwort) authentifizieren. Die Zugangsdaten finden Sie auf dem Gebührenbescheid vom 10.01.2020 bzw. dem Erstbescheid.
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Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Raiffeisenstraße 19
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Gebührenfreie Behälterausgabe für Selbstabholer: Dienstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr am Behälterlager des AWP, Raiffeisenstr. 6 in 85276 Pfaffenhofen und Mittwoch von 16:00 bis 17:00 Uhr am Wertstoffhof Vohburg, Regensburger Str. 40, 85088 Vohburg nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: info@awp-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/843991292187Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 7879-50
Fax: +49 8441 7879-79
Internet
Voraussetzungen
Es werden Abfälle entsorgt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben.
Fristen
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.
Kosten
Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Hinweise für Pfaffenhofen a.d.Ilm: Ergänzung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm am 09.10.2024
Stichwörter
Müll, Müllgebühren