Abfallgebühr FestsetzungOnline erledigen

    Abfallgebühren; Bezahlung

    Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

    Beschreibung

    Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.

    Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.

    Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.

    Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Online-Dienste

    Abfall: Bankverbindung ändern

    ID: L100042_84222.-107861

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    Deutsch

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    Abfall: Gebührenbescheid ansehen

    ID: L100042_84233.-107861

    Beschreibung

    Ihre Abfallentsorgungsgebührenbescheide ab dem Jahr 2020 können Sie hier online ansehen, herunterladen und ausdrucken. Um diesen Online-Service nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst mit Ihrem persönlichen Zugang (Benutzer-ID und Kennwort) authentifizieren. Die Zugangsdaten finden Sie auf dem Gebührenbescheid vom 10.01.2020 bzw. dem Erstbescheid.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (LRA PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Raiffeisenstraße 19

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postanschrift

    Raiffeisenstraße 19

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Gebührenfreie Behälterausgabe für Selbstabholer: Dienstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr am Behälterlager des AWP, Raiffeisenstr. 6 in 85276 Pfaffenhofen und Mittwoch von 16:00 bis 17:00 Uhr am Wertstoffhof Vohburg, Regensburger Str. 40, 85088 Vohburg nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: info@awp-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/843991292187Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 7879-50

    Fax: +49 8441 7879-79

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 50 Abfallwirtschaft (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olympiastr. 10

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Abfallwirtschaft@LRA-GAP.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/564955795953Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-337

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Fristen

    Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.

    Kosten

    Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024

    Stichwörter

    Müll, Müllgebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English