Abfallgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.
Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.
Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Landsberg am Lech: Ergänzung: Landratsamt Landsberg am Lech
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Abfallwirtschaft - Antrag auf einen Zuschuss zur Windelentsorgung bei Kleinkindern
Beschreibung
Windeln von Kleinkindern müssen zusammen mit Hausmüll in die Restmülltonne entsorgt werden. Im Landkreis Landsberg am Lech werden die Müllgebühren verursachergerecht berechnet. Die Höhe der Müllgebühren richtet sich unter anderem nach dem Gewicht der entsorgten Abfälle. Für Familien mit Kleinkindern entstehen durch die Entsorgung der Einwegwindeln erhöhte Kosten. Um die Familien zu entlasten, gewährt der Landkreis einen Zuschuss zur Windelentsorgung für Kleinkinder im Alter von 0 – 2 Jahren.
Für jedes Kleinkind, das in den ersten beiden Lebensjahren im Landkreis Landsberg am Lech gemeldet war und das zweite Lebensjahr vollendet hat, kann ein Zuschuss beantragt werden. Den Antrag muss der/die Empfänger/in des Abfallgebührenbescheides (z. B. Grundstückseigentümer/in, Hausverwaltung) stellen.
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- Abfallwirtschaft - Antrag auf einen Zuschuss zur Windelentsorgung bei Kleinkindern
Windeln von Kleinkindern müssen zusammen mit Hausmüll in die Restmülltonne entsorgt werden. Im Landkreis Landsberg am Lech werden die Müllgebühren verursachergerecht berechnet. Die Höhe der Müllgebühren richtet sich unter anderem nach dem Gewicht der entsorgten Abfälle. Für Familien mit Kleinkindern entstehen durch die Entsorgung der Einwegwindeln erhöhte Kosten. Um die Familien zu entlasten, gewährt der Landkreis einen Zuschuss zur Windelentsorgung für Kleinkinder im Alter von 0 – 2 Jahren.
Für jedes Kleinkind, das in den ersten beiden Lebensjahren im Landkreis Landsberg am Lech gemeldet war und das zweite Lebensjahr vollendet hat, kann ein Zuschuss beantragt werden. Den Antrag muss der/die Empfänger/in des Abfallgebührenbescheides (z. B. Grundstückseigentümer/in, Hausverwaltung) stellen.
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Abfallwirtschaft - Antrag auf Zuschuss für die Abfallentsorgung bei einer Erkrankung
Beschreibung
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- Abfallwirtschaft - Antrag auf Zuschuss für die Abfallentsorgung bei einer ErkrankungEinen Zuschuss zur Abfallentsorgung bei einer Erkrankung erhalten Personen, die aufgrund einer Erkrankung auf Dauer ein deutlich erhöhtes Abfallaufkommen haben. Die Personen müssen auf einem Grundstück gemeldet sein, welches an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist.
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Ansprechpartner
Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101453
86884 Landsberg am Lech
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=39775866412Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39775866412Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8191 129-0
Fax: +49 8191 129-1011
Internet
Voraussetzungen
Es werden Abfälle entsorgt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben.
Fristen
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.
Kosten
Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Hinweise für Landsberg am Lech: Ergänzung: Landratsamt Landsberg am Lech
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Landsberg am Lech am 03.07.2024
Stichwörter
Müll, Müllgebühren