Abfallgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.
Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.
Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Dachau: Ergänzung: Landratsamt Dachau
Online-Dienste
Abfallwirtschaft: Abfallgebühren-Rechner
Beschreibung
Mit dem Abfallgebühren-Rechner können Sie für private Haushalte und Wohnanlagen das benötigte Tonnen-Volumen berechnen.
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- Abfallwirtschaft: Abfallgebühren-Rechner
Mit dem Abfallgebühren-Rechner können Sie für private Haushalte und Wohnanlagen das benötigte Tonnen-Volumen berechnen.
Vertrauensniveau
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Abfallwirtschaft: SEPA Basis-Lastschrift-Mandat für Abfallentsorgungs-Gebühren
Beschreibung
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- Abfallwirtschaft: SEPA Basis-Lastschrift-Mandat für Abfallentsorgungs-GebührenErmächtigung des Grundstückseigentümers, dass der Landkreis Dachau die wiederkehrenden Abfallentsorgungs-Gebühren widerruflich mittels Lastschrift einzieht.
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Ansprechpartner
Landratsamt Dachau (LRA DAH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Weiherweg 16
85221 Dachau
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-dah.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64664814399Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64664814399Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8131 74-0
Fax: +49 8131 7411-710
Internet
Voraussetzungen
Es werden Abfälle entsorgt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben.
Fristen
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.
Kosten
Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Hinweise für Dachau: Ergänzung: Landratsamt Dachau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dachau am 19.02.2024
Stichwörter
Müll, Müllgebühren