Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung

    Wenn eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, kann Hilfe zur Erziehung geleistet werden.

    Beschreibung

    Hilfen zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene Hilfeformen für den Fall, dass Personensorgeberechtigte bei der Erziehung des Kindes Unterstützung benötigen oder in Anspruch nehmen.

    Das örtlich zuständige Jugendamt berät über die geeigneten und notwendigen Maßnahmen; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung aufgestellt.

    Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

    Erziehungsberatung

    Für die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung ist im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine vorherige Antragstellung beim Jugendamt erforderlich. Erziehungsberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen. Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und/oder familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren. Von der Geburt bis ins Erwachsenenalter werden differenzierte entwicklungsbegleitende Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu allen Lebens- und Problemlagen angeboten.

    Große Bedeutung kommt der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. im Bereich Trennung und Scheidung zu. Insbesondere gilt dies für hochstrittige Konflikte, die eine enge Kooperation von Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle und Familiengericht erfordern.

    Ergänzend hierzu können sich Eltern auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. - Elternberatung und junge Menschen auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – Jugendberatung Orientierung und Unterstützung durch die von den Ländern finanzierte Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung holen.

    Soziale Gruppenarbeit

    Die Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, durch soziales Lernen in der Gruppe Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden.

    Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

    Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährigen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Rat und Hilfe geben und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

    Sozialpädagogische Familienhilfe

    Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

    Erziehung in einer Tagesgruppe

    In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert. Durch die Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit wird der Verbleib des Kindes in der Familie unterstützt.

    Vollzeitpflege

    Sind Eltern zur Erziehung eines Kindes nicht in der Lage, so kann die Unterbringung ihres Kindes für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie eine geeignete Hilfe darstellen.

    Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

    Heime für Minderjährige bieten ausdifferenzierte Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden. Grundsätzlich wird die Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt oder der junge Mensch auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Elternarbeit ist hierbei stets wichtig und deshalb konzeptioneller Bestandteil.

    Sonstige Hilfen

    Eine Hilfeform, die sich speziell an Jugendliche richtet, die bei der Findung einer eigenen Rolle im sozialen Leben unterstützt werden müssen, ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

    Die Eingliederungshilfe hilft seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, wenn die seelische Gesundheit von dem typischen Zustand über eine längere Zeit abweicht und die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist, oder dies droht.

    Weitere ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung in der Familie sind Betreuung in Kindertagesstätten, Bildungsveranstaltungen für Eltern und Mütterberatung.

    Hinweise für Jesenwang: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Online-Dienste

    Antrag auf Jugendhilfeleistungen

    ID: L100042_49176.-81338

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    • Antrag auf Jugendhilfeleistungen
      Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Dyskalkulie

    ID: L100042_132232.-81338

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe - ambulante Leistung Dyskalkulie - stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    • Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Dyskalkulie
      Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe - ambulante Leistung Dyskalkulie - stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    Antrag auf Jugendhilfeleistungen für junge Volljährige

    ID: L100042_53095.-81338

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe für junge Volljährige stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind der § 41 SGB VIII.

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    • Antrag auf Jugendhilfeleistungen für junge Volljährige
      Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe für junge Volljährige stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind der § 41 SGB VIII.

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    Antrag auf Legasthenie- und Dyskalkulietherapie

    ID: L100042_132231.-81338

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe - ambulante Leistung Legasthenie - stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    • Antrag auf Legasthenie- und Dyskalkulietherapie
      Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe - ambulante Leistung Legasthenie - stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    Antrag auf Weiterbewilligung bestehender Jugendhilfeleistungen - Dyskalkulie

    ID: L100042_143024.-81338

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Verlängerung einer bestehenden Jugendhilfeleistung - ambulante Leistung Dyskalkulie - stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    • Antrag auf Weiterbewilligung bestehender Jugendhilfeleistungen - Dyskalkulie
      Hier können Sie einen Verlängerung einer bestehenden Jugendhilfeleistung - ambulante Leistung Dyskalkulie - stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    Einreichungsportal zum Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Dyskalkulie

    ID: L100042_141927.-81338

    Beschreibung

    Sie können Unterlagen zum Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Legasthenie auf einem sicheren Weg beim Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck einreichen. Sollten Sie Unterlagen für einen für einen Antrag auf Jugendhilfeleistungen Legasthenie und Dyskalkulie einreichen wollen ist eine kombinierte Einreichung ausreichend.

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    • Einreichungsportal zum Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Dyskalkulie

      Sie können Unterlagen zum Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Legasthenie auf einem sicheren Weg beim Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck einreichen. Sollten Sie Unterlagen für einen für einen Antrag auf Jugendhilfeleistungen Legasthenie und Dyskalkulie einreichen wollen ist eine kombinierte Einreichung ausreichend.

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    Einreichungsportal zum Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Legasthenie

    ID: L100042_141926.-81338

    Beschreibung

    Sie können Unterlagen zum Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Legasthenie auf einem sicheren Weg beim Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck einreichen. Sollten Sie Unterlagen für einen für einen Antrag auf Jugendhilfeleistungen Legasthenie und Dyskalkulie einreichen wollen ist eine kombinierte Einreichung ausreichend.

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    • Einreichungsportal zum Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Legasthenie

      Sie können Unterlagen zum Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Legasthenie auf einem sicheren Weg beim Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck einreichen. Sollten Sie Unterlagen für einen für einen Antrag auf Jugendhilfeleistungen Legasthenie und Dyskalkulie einreichen wollen ist eine kombinierte Einreichung ausreichend.

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    Elternfragebogen zur Gewährung einer Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII

    ID: L100042_48185.-81338

    Beschreibung

    Hier können Sie den Elternfragebogen zur Gewährung einer Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII ausfüllen und online einreichen.

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    Feststellung der Kostenbeitragsfähigkeit für die Tagespflege

    ID: L100042_48184.-81338

    Beschreibung

    Hier können Sie den Antrag auf Feststellung der Kostenbeitragsfähigkeit für die Tagespflege stellen.

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    Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

    ID: L100042_48183.-81338

    Beschreibung

    Hier können Sie den Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (z.B. Kindergarten, Hort, etc.) stellen.

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    Fragebogen zur Feststellung der Kostenbeitragsfähigkeit Eltern

    ID: L100042_54092.-81338

    Beschreibung

    Sie können den Fragebogen zur Feststellung der Kostenbeitragsfähigkeit online übermitteln. Bei Unterbringung des jungen Menschen in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung hat jedes Elternteil einen eigenen Fragebogen auszufüllen. Bei Unterbringung in einer Tagesstätte hat nur das Elternteil, mit dem der junge Mensch zusammenlebt, den Fragebogen auszufüllen.

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    • Fragebogen zur Feststellung der Kostenbeitragsfähigkeit Eltern
      Sie können den Fragebogen zur Feststellung der Kostenbeitragsfähigkeit online übermitteln. Bei Unterbringung des jungen Menschen in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung hat jedes Elternteil einen eigenen Fragebogen auszufüllen. Bei Unterbringung in einer Tagesstätte hat nur das Elternteil, mit dem der junge Mensch zusammenlebt, den Fragebogen auszufüllen.

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    Fragebogen zur Feststellung der Kostenbeitragsfähigkeit für den jungen Menschen (Erklärung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse)

    ID: L100042_54093.-81338

    Beschreibung

    Sie können den Fragebogen zur Feststellung der Kostenbeitragsfähigkeit für den jungen Menschen online übermitteln.

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    Mitteillung Therapiebeginn - Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Dyskalkulie

    ID: L100042_141930.-81338

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Verfahren können Sie dem Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck den Therapiebeginn der Dyskalkulie Therapie auf einem sicheren Weg mitteilen.

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    Mitteillung Therapiebeginn - Antrag auf Jugendhilfeleistungen - Legasthenie

    ID: L100042_141928.-81338

    Beschreibung

    Mit diesem Online Verfahren können Sie dem Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck den Therapiebeginn der Legasthenie Therapie auf einem sicheren Weg mitteilen. Sollten Sie den Therapiebeginn für eine kombinierte Therapie melden, ist eine Meldung ausreichend.

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    Weiterbewilligung für Legasthenie- und Dyskalkulietherapie

    ID: L100042_143023.-81338

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Verlängerung einer bestehenden Jugendhilfeleistung - ambulante Leistung Legasthenie - stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    • Weiterbewilligung für Legasthenie- und Dyskalkulietherapie
      Hier können Sie einen Verlängerung einer bestehenden Jugendhilfeleistung - ambulante Leistung Legasthenie - stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Fürstenfeldbruck (LRA FFB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Str. 32

    82256 Fürstenfeldbruck

    Postfachadresse

    Postfach 1461

    82244 Fürstenfeldbruck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ffb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52553671406Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52553671406Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8141 519-0

    Fax: +49 8141 519-450

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Erziehungsberatungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9834950405106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

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    Voraussetzungen

    Auf Hilfen zur Erziehung haben Sie als Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch, wenn

    • ohne diese Hilfe eine dem Wohl Ihres Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
    • die Hilfe für die Entwicklung Ihres Kindes geeignet und notwendig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hilfen zur Erziehung gewährt das Jugendamt auf Antrag der Personensorgeberechtigen, sofern die Hilfen geeignet und notwendig sind. 

    • Als Personensorgeberechtigter müssen Sie einen formlosen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrem Kind benötigen. Junge Volljährige stellen ihren Antrag selbstständig.
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres örtlichen Jugendamtes werden mit Ihnen gemeinsam überlegen, welche Hilfestellungen für Ihre Familie geeignet sind.
    • Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Jugendamtes gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan. Dieser Plan regelt das gemeinsame Vorgehen und wird abhängig von der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig angepasst und fortgeschrieben.
    • Die Hilfeleistungen werden von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe erbracht. Dies können beispielsweise Kommunen, Verbände oder Vereine sein.

    Erziehungsberatung können Sie auch ohne Vermittlung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten der Hilfe zur Erziehung trägt immer das Jugendamt.

    In einigen Fällen (z. B. Heimerziehung) können nachgelagert auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung wird die Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen berücksichtigt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Hinweise für Jesenwang: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 03.07.2024

    Stichwörter

    Beratungsstellen in Bayern, Elternberatung online, Erziehung in einer Tagesgruppe, Erziehungsbeistandschaft, Erziehungsberatung in Bayern, Erziehungshelfer, Heimerziehung und betreutes Wohnen, Individuelle Erziehungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung, Jugendberatung, Familienberatung, Online-Elternberatung, Vollzeitpflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English