Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld; Beantragung

    Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

    Beschreibung

    Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

    Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

    Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

    ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.

    Das Basiselterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich.

    Online-Dienst

    Elterngeld online

    ID: L100042_43

    Beschreibung

    Sie können Elterngeld online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen.

    Online erledigen

    • Elterngeld online
      Sie können Elterngeld online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
    • Einkommensnachweise
    • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
    • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

    • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
    • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
    • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (für Geburten ab 1. September 2021 max. 32 Wochenstunden, für Geburten bis einschließlich 31. August 2021 max. 30 Wochenstunden) ausüben,
    • (allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil) im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 200.000 Euro hatten (gilt seit 1. April 2024; für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 €).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Das Elterngeld kann schriftlich oder online beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für die Zukunft bzw. für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.

    Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.

    Fristen

    Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.

    Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 4-6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen von persönlichen Daten müssen der zuständigen Stelle über die bereitgestellten Formblätter mitgeteilt werden (siehe unter „Formulare“).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.07.2024

    Stichwörter

    Beantragung von Elterngeld, Elterngeld beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English