Einstiegsgeld; Beantragung
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.
Beschreibung
Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.
Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.
Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.
Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:
- Langzeitarbeitslose,
- Alleinerziehende,
- Migrantinnen und Migranten,
- Ältere,
- gesundheitlich Beeinträchtigte,
- Frauen in PartnerBedarfsgemeinschaften.
Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienst
Kontaktformular Jobcenter
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie ganz bequem eine Nachricht an das Jobcenter Erlangen schicken.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Kontaktformular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. Egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause.
Online erledigen
- Kontaktformular Jobcenter
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Aktivierende Leistungen / Eingliederungsleistungen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 35
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Ihre persönlichen Ansprechpersonen können Sie während der offenen Sprechzeit ohne Termin aufsuchen.
Offene Sprechzeiten:
Mittwoch: 11:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie einen Termin über die zentrale Rufnummer vereinbaren.
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: jobcenter-aktL@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6448427626515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-4100
Fax: +49 9131 86-4132
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- Antrag auf Förderung
- Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
- aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
- gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
- fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
- Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
- gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
- Unfallversicherung oder
- Geschäftshaftpflicht oder
- Eintragung in die Handwerksrolle
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:
- Antrag auf Förderung
- Kopie Ihres Arbeitsvertrags
Voraussetzungen
- Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
- Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
- Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
- Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
- Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- positive Bewertung des Jobcenters über Ihre persönliche Eignung,
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:
- Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
- Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
- Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
- Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto
Fristen
Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationen zum Einstiegsgeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Einstiegsgeld nach § 16b SGB II auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Einstiegsgeld für eine Beschäftigung
- Unterstützung für eine Existenzgründung
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 10.10.2023
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 14.01.2025
Stichwörter
Alg 2, ALG II, Arbeitsaufnahme, Arbeitsaufnahme, Arbeitslosengeld 2, Arbeitslosengeld II, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarkt, Eingliederung, Eingliederung, Einstiegsgeld, ESG, Existenzgründung, Geschäftsidee, Hartz IV, Hilfebedürftigkeit, leistungsberechtigt, Regelbedarf, Selbständigkeit, selbstständige Tätigkeit, Selbstständigkeit, Start-up, Unternehmensgründung