Jugendhilfe im Strafverfahren Beratung und Unterstützung

    Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

    In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

    Beschreibung

    Geraten junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

    Die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII („Jugendgerichtshilfe“ bzw. „Jugendhilfe in Strafverfahren“) gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Die Jugendgerichtshilfe ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Sie begleitet die jungen straffälligen Menschen, unterstützt die Jugendgerichte sowie die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen steht bei allen Überlegungen im Vordergrund.

    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:

    • Information und Beratung über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
    • möglichen Folgen der Straftat
    • Datenschutz und Vertrauensschutz
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, bei Problemen und Schwierigkeiten in Schule, Beruf und Ausbildung, Familie und Wohnen, Freizeit sowie bei Schulden
    • Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation, Zukunftsperspektiven, Hintergründe der Straftaten und mögliche Jugendhilfemaßnahmen
    • Unterstützung des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens sowie des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung
    • Betreuung in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft; ggf. Wiedereingliederung in die Gesellschaft und Resozialisation
    • Vermittlung und Begleitung von Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe (z. B. Erziehungsbeistandschaften bzw. Betreuungsweisungen)

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Online-Dienst

    Soziale Dienste - Upload

    ID: L100042_202903.-172431

    Beschreibung

    Sie können Unterlagen zur Fallbearbeitung der sozialen Dienste im Amt für Jugend und Familie der Stadt Ingolstadt online übermitteln.

    Online erledigen

    • Soziale Dienste - Upload
      Sie können Unterlagen zur Fallbearbeitung der sozialen Dienste im Amt für Jugend und Familie der Stadt Ingolstadt online übermitteln.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Amt für Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Kolping-Straße 10

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    Adolf-Kolping-Straße 10

    85049 Ingolstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Mittwochs nach Vereinbarung; Trotz der genannten Sprechzeiten ist es empfehlenswert, Terminvereinbarungen vorzunehmen

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9635127986442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-45401

    Fax: +49 841 305-45409

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jugendamt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English