Rentenversicherung Informationserteilung

    Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

    Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

    Beschreibung

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen.

    Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

    Im Wesentlichen sind versichert:

    • Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte;
    • Hausgewerbetreibende, Entwicklungshelfer sowie Personen, die Wehrdienst oder ein Freiwilliges soziales Jahr oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten;
    • bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrer, Erzieher und in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
    • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
    • Personen in der Zeit, für die sie Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen;
    • Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
    • Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
    • selbstständige Künstler und Publizisten.

    Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Für bestimmte Personengruppen kann Versicherungsfreiheit gegeben sein. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern Freiwillige Versicherung.

    Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

    Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
    Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.

    Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten. Sie alle haben unterschiedliche Zugangsbedingungen und passen sich so den Lebensläufen der betreffenden Personengruppen an.

    Die Altersrenten – Voraussetzungen und Varianten

    Bevor Sie eine Altersrente erhalten können, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der Vollendung eines bestimmten Lebensalters betrifft dies noch die vorgesehene Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss zusätzlich eine Schwerbehinderung vorliegen.

    Die Altersrenten

    Die Varianten der Altersrente haben unterschiedliche Bezeichnungen:

    • Regelaltersrente
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Die Regelaltersrente können Sie mit nur fünf Jahren Versicherungszeit erhalten. Das ist die geringste aller Wartezeiten. (Die Wartezeit ist die Zeit, die Sie mindestens der gesetzlichen Rentenversicherung angehört
    haben müssen, um Anspruch auf eine der verschiedenen Renten zu haben.)


    Die Altersgrenze für diese Rente wird zurzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

    Weitere Informationen zur Beantragung von Altersrente entnehmen Sie bitte der folgenden Informationsbroschüre der Deutschen Rentenversicherung.

    Online-Dienste

    Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner

    ID: L100042_139953

    Beschreibung

    Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.

    Online erledigen

    • Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner
      Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung

    ID: L100042_139646

    Beschreibung

    Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.

    Online erledigen

    • Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung

      Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.

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    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Rentenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexanderstraße 9

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten


    Die Abteilung Rentenangelegenheiten bietet ihre Dienstleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. Termine können telefonisch Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 9 Uhr unter der Rufnummer (0911) 974-1609 oder per E-Mail unter vsa@fuerth.de vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: vsa@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4128645320525Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1609

    Fax: +49 911 974-1602

    Internet

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    Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9767839297106Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0036283729107Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen:

    Die notwendigen und mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Checkliste (klicken Sie auf das Wort Checkliste)

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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