Rentenversicherung; Auskunft und Beratung
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.
Beschreibung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen.
Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.
Im Wesentlichen sind versichert:
- Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte;
- Hausgewerbetreibende, Entwicklungshelfer sowie Personen, die Wehrdienst oder ein Freiwilliges soziales Jahr oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten;
- bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrer, Erzieher und in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
- Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
- Personen in der Zeit, für die sie Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen;
- Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
- Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
- selbstständige Künstler und Publizisten.
Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Für bestimmte Personengruppen kann Versicherungsfreiheit gegeben sein. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern Freiwillige Versicherung.
Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.
Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.
Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Rentenberatung
Die Stadt Erlangen bietet Bürger*innen und Arbeitnehmer*innen in Erlangen eine Rentenberatung an.
Die Rentenberatungsstelle der Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten der Stadt Erlangen etabliert gerade eine neue Personalstruktur. Deshalb sind wir vorübergehend sowohl telefonisch als auch persönlich nur eingeschränkt erreichbar. Sie können sich mit Ihren Anfragen entweder an die ehrenamtlichen Versichertenältesten oder direkt an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen
Rentenversicherung (Tel.: +(49) 0911 / 23423100) wenden.
Online-Dienste
Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner
Beschreibung
Online erledigen
- Deutsche Rentenversicherung - Online-RechnerDie Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Kontaktformular Rente
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie bequem Kontakt mit der Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten aufnehmen (Internetverbindung erforderlich).
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Kontaktformular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. Egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause.
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- Kontaktformular Rente
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Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung
Beschreibung
Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.
Online erledigen
- Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung
Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.
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Rentenantrag stellen / Rentenberatung Termin vereinbaren
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Rentenantrag stellen / und/oder bei der Rentenberatung einen Termin vereinbaren
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
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- Rentenantrag stellen / Rentenberatung Termin vereinbaren
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Abt. Sozialversicherungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nägelsbachstraße 38
91051 Erlangen
Öffnungszeiten
Bitte beachten: Vorsprachen zur Rentenbeantragung, Rentenberatung und Kontenklärung sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Termine können Sie in der Zeit von 08:00 – 09:00 Uhr unter der Rufnummer + (49) 09131 / 86 - 3140 vereinbaren.
Kontakt
E-Mail: rente@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/793859415635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-3140
Fax: +49 9131 86-2142
Internet
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9767839297106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0036283729107Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
- Rentenauskunft
Da wir keinen Zugriff auf die Daten bei der Rentenversicherung haben, bitten wir um Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf. Diese kann vorab telefonisch unter der Tel.-Nr. 0911/23 423 100 beantragt werden.
- Nachweise für die Kontenklärung
Um eine Kontenklärung vornehmen zu können, werden von den Versicherten Nachweise/Unterlagen benötigt wie z. B. Schulzeugnisse, Lehrvertrag, Studiennachweise, Urkunden, Arbeitsbuch, Nachweise über ausländische Arbeitszeiten, Einbürgerungsurkunde etc.
Voraussetzungen
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Rentenberatung
Die Rentenberatung können Versicherte in Anspruch nehmen, die in Erlangen arbeiten oder wohnen.
Beachten Sie hierzu auch die Sektion "Erforderliche Unterlagen".
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 08.07.2024