Rentenversicherung Informationserteilung

    Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

    Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

    Beschreibung

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen.

    Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

    Im Wesentlichen sind versichert:

    • Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte;
    • Hausgewerbetreibende, Entwicklungshelfer sowie Personen, die Wehrdienst oder ein Freiwilliges soziales Jahr oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten;
    • bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrer, Erzieher und in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
    • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
    • Personen in der Zeit, für die sie Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen;
    • Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
    • Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
    • selbstständige Künstler und Publizisten.

    Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Für bestimmte Personengruppen kann Versicherungsfreiheit gegeben sein. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern Freiwillige Versicherung.

    Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

    Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
    Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.

    Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Rentenberatung

    Die Stadt Erlangen bietet Bürger*innen und Arbeitnehmer*innen in Erlangen eine Rentenberatung an.

    Die Rentenberatungsstelle der Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten der Stadt Erlangen etabliert gerade eine neue Personalstruktur. Deshalb sind wir vorübergehend sowohl telefonisch als auch persönlich nur eingeschränkt erreichbar. Sie können sich mit Ihren Anfragen entweder an die ehrenamtlichen Versichertenältesten oder direkt an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen
    Rentenversicherung (Tel.: +(49) 0911 / 23423100) wenden.

    Online-Dienste

    Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner

    ID: L100042_139953

    Beschreibung

    Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.

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    • Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner
      Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.

    Vertrauensniveau

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    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kontaktformular Rente

    ID: L100042_137792.-102291

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie bequem Kontakt mit der Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten aufnehmen (Internetverbindung erforderlich). 
    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

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    • Kontaktformular Rente

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    Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung

    ID: L100042_139646

    Beschreibung

    Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.

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    • Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung

      Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.

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    Rentenantrag stellen / Rentenberatung Termin vereinbaren

    ID: L100042_145149.-102291

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Rentenantrag stellen / und/oder bei der Rentenberatung einen Termin vereinbaren

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    • Rentenantrag stellen / Rentenberatung Termin vereinbaren

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Sozialversicherungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Nägelsbachstraße 38

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Nägelsbachstraße 38

    91051 Erlangen

    Öffnungszeiten


    Bitte beachten: Vorsprachen zur Rentenbeantragung, Rentenberatung und Kontenklärung sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Termine können Sie in der Zeit von 08:00 – 09:00 Uhr unter der Rufnummer + (49) 09131 / 86 - 3140 vereinbaren.

    Kontakt

    E-Mail: rente@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/793859415635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-3140

    Fax: +49 9131 86-2142

    Internet

    Sprachversion

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    Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9767839297106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Sprachversion

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    Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0036283729107Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    • Rentenauskunft

      Da wir keinen Zugriff auf die Daten bei der Rentenversicherung haben, bitten wir um Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf. Diese kann vorab telefonisch unter der Tel.-Nr. 0911/23 423 100 beantragt werden.

    • Nachweise für die Kontenklärung

      Um eine Kontenklärung vornehmen zu können, werden von den Versicherten Nachweise/Unterlagen benötigt wie z. B. Schulzeugnisse, Lehrvertrag, Studiennachweise, Urkunden, Arbeitsbuch, Nachweise über ausländische Arbeitszeiten, Einbürgerungsurkunde etc.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Rentenberatung

    Die Rentenberatung können Versicherte in Anspruch nehmen, die in Erlangen arbeiten oder wohnen.

    Beachten Sie hierzu auch die Sektion "Erforderliche Unterlagen".

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English